- bewirtschaften
- be|wịrt|schaf|ten 〈V. tr.; hat〉1. leiten u. bearbeiten (landwirtschaftl. Betrieb, Restaurant)2. bearbeiten, bebauen, bestellen (Land)3. Erzeugung u. Verbrauch von etwas staatlich lenken (Waren)● Devisen \bewirtschaften den Devisenverkehr regeln; das Hotel ist im Winter nicht bewirtschaftet; bewirtschaftete Waren
* * *
be|wịrt|schaf|ten <sw. V.; hat:1. (bes. einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine Gaststätte) wirtschaftend leiten, betreiben, versorgen:einen Bauernhof rentabel b.;eine [nur im Sommer] bewirtschaftete (als Gaststätte geöffnete) Hütte.2. bestellen, landwirtschaftlich bearbeiten:ein Stück Land b.3. Verbrauch, Zuteilung, Verkauf od. Vergabe von etw. staatlich kontrollieren, lenken u. einschränken, rationieren:Nahrungsmittel, Wohnraum, Devisen b.* * *
be|wịrt|schaf|ten <sw. V.; hat: 1. (bes. einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine Gaststätte) wirtschaftend leiten, betreiben, versorgen: einen Bauernhof rentabel b.; eine [nur im Sommer] bewirtschaftete (als Gaststätte geöffnete) Hütte. 2. bestellen, landwirtschaftlich bearbeiten: ein Stück Land b.; So blieb das Land, ob es nun innerhalb der Dörfer kollektiv oder familiär bewirtschaftet wurde, ... Gemeineigentum (Bahro, Alternative 82); in Gebieten, wo der Wald bewirtschaftet wird (NZZ 26. 8. 86, 19). 3. Verbrauch, Zuteilung, Verkauf od. Vergabe von etw. staatlich kontrollieren, lenken u. einschränken, rationieren: Nahrungsmittel, Wohnraum, Devisen b.; Auch Batterien waren bewirtschaftet (Lentz, Muckefuck 232).
Universal-Lexikon. 2012.